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Frühstücksgestellung und Anwendung des Regelsteuersatzes
Der NWB BAAAE-50349 (DB 2013 S. 2775 = Kurzinfo StuB 2014 S. 40, in dieser Ausgabe) eine Entscheidung zugunsten der Regelsatzbesteuerung für Frühstücksgestellungsleistungen an Hotelgäste getroffen. Danach unterliegen bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Frühstücksleistungen an die Hotelgäste gehören nicht zu den unmittelbar der Vermietung dienenden Leistungen des Hoteliers; sie sind mit dem Regelumsatzsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt selbst dann, wenn der Hotelier „Übernachtung mit Frühstück“ zu einem Pauschalpreis anbietet.
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG normiert ein Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (vgl. Abschn. 12.16 Abs. 8 Satz 1 UStAE). Der Grundsatz, wonach die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird allerdings von dem Aufteilungsgebot verdrängt und kommt hier daher nicht zur Anwendung. Dies ist nach Auffassung des BFH unionsrechtskonform.
Sachverhaltsdarstellung: Die Klägerin betrieb im Streitjahr 2010 ein Hotel mit angeschlossenem Restaurant, ...