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Einkommen-/Lohnsteuer | Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
Zuschüsse, die eine AG Vorstandsmitgliedern zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gewährt, sind Arbeitslohn. Es handelt sich hierbei um Vorteile, die im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers gewährt werden und sich auch dann nicht lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen darstellen, wenn die Rentenzahlungen auf die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom - VI R 38/04 NWB UAAAC-17289, BStBl 2007 II S. 181 = Kurzinfo StuB 2006 S. 849 NWB WAAAC-19040; Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62 EStG; § 1 Satz 4, § 7 Abs. 1 SGB VI).
Vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährte Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleite...