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BFH 21.8.2013 I B 60/12, StuB 1/2014 S. 34

Berücksichtigung künftiger Einnahmen aus Kippgebühren bei der Bewertung einer Rückstellung für Rekultivierung

Es ist durch FG-Rechtsprechung bereits geklärt und hat daher nicht die für die Zulassung einer Revision erforderliche grundsätzliche Bedeutung, dass eine Kompensation mit künftigen Vorteilen im Rahmen der Rückstellungsbewertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG 2002 nicht erst dann vorgenommen werden darf, wenn bereits entsprechende Verträge abgeschlossen worden sind, sondern bereits dann, wenn der Eintritt der Vorteile überwiegend wahrscheinlich ist. Die bloße Möglichkeit eines Erfolgseintritts reicht jedoch nicht aus. Künftige Kippgebühren können daher auch dann mit einer Rückstellung für Rekultivierung zu kompensieren sein, wenn noch keine Verträge hinsichtlich der Kippentgelte abgeschlossen worden sind (Anschluss an NWB NAAAB-80000, Anm. Grützner, StuB 2006 S. 843 NWB HAAAC-19032, sowie...

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