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PiR 1/2014 S. 23

Die dänische Regulierungsbehörde drängt auf eine Verschlankung des Anhangs

Die dänische Regulierungsbehörde für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind (Danish Business Authority; DBA), hat in einem Schreiben zum Jahresende das Thema Anhang und notwendige Angaben aufgegriffen. Dabei kommt die Behörde zu dem Schluss, dass IFRS-Anwender noch mehr nach unwesentlichen bzw. irrelevanten Informationen suchen müssten, um diese aus den Anhängen zu streichen. Vielmehr sollten Unternehmen sich auf die wesentlichen durch die IFRS geforderten Informationen beschränken. Diese Äußerungen sind insbesondere deswegen interessant, weil meistens in Bezug auf Anhangangaben gerade vonseiten des Enforcement ein „Mehr“ an Informationen befürwortet wird. Als verbesserungswürdig werden folgende Bereiche angesehen:

  • Vermeidung von Wiederholungen: Einerseits ...

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