PiR Nr. 1 vom Seite 1

Leasing und passive Steuerlatenz

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Herausgeber und Redaktion der PiR begrüßen ihre Lesergemeinde zum neuen IFRS-Bilanzjahr 2014 mit den besten Wünschen und zusätzlich mit höchst anspruchsvollen Themen der drei Fokusbeiträge. Zunächst richtet sich der Blick auf den Aufsatz von Marco Meyer zur Leasingbilanzierung unter dem Blickwinkel der off-balance-sheet-Strategien. Der Beitrag ist rechtsvergleichend aufgezogen und enthält einen Ausblick auf das vor sich hin schlummernde Projekt zur Verabschiedung eines neuen Leasingstandards durch den IASB. Ein Leasingthema führt immer sehr schnell zum wirtschaftlichen Eigentum. Unser Autor betont zu Recht die Ausschließlichkeit des wirtschaftlichen Eigentums zur Bestimmung des Bilanzansatzes. Das gilt einheitlich nach § 246 Abs. 1 HGB und § 39 AO, also für die Handels- und für die Steuerbilanz. Selbst wenn in findiger Argumentation zwischen den beiden genannten Zurechnungsvorschriften Unterschiede festgestellt werden sollten, muss für die steuerliche Bilanzierung immer die Prärogative des § 246 HGB i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten. Schließlich ist die Maßgeblichkeit der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – und dazu gehört das Thema der bilanziellen Zurechnung – noch in Kraft, vom Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht aufgehoben worden.

Aufgehoben worden ist nur die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, die andererseits in neuer Ausprägung unverändert weiter auf die handelsrechtliche Bilanzierung Einfluss nimmt. Das Leasingthema liefert dazu ein überzeugendes Beispiel. Als der BFH 1970 grundlegend die bilanzielle Zurechnung eines Leasinggegenstands behandelt hatte und die Finanzverwaltung auf dieses Pferd aufsprang, hatte auch das IDW einen entsprechenden Ansatz zur Konkretisierung der Leasingbilanzierung versucht. Damit ist das IDW damals kläglich gescheitert und hat ein entsprechendes Projekt nie mehr aufgesetzt. Auch der BilMoG-Gesetzgeber wollte sich hier nicht die Finger verbrennen. Und so bleibt es in der handelsrechtlichen Bilanzierung unverändert beim Befehlsgeber in Form der Leasingerlasse. Der IASB geriert sich hier sehr viel angriffslustiger, allerdings in der jetzigen Perspektive mit zweifelhaftem Erfolg. Die hochgradige Lobbykultur der Leasingbranche macht dem IASB das Leben schwer.

Ein einstweilen im Sande verlaufenes gemeinsames Projekt von IASB und FASB bezieht sich bzw. bezog sich auf die Erfassung der Steuern im Abschluss, insbesondere derjenigen aus der Latenzierung. Einige punktuelle Änderungen am gültigen IAS 12 sind in den letzten Jahren erfolgt, aber der große Wurf in Form eines neuen Standards ist im Augenblick nicht ersichtlich. Im weiteren Fokusbeitrag widmet sich Lars Ruberg einem ganz spezifischen Thema der Aktivlatenzierung von passiven Abgrenzungsposten. Letztere sind zwar IASB-systemfremd, werden aber gleichwohl kasuistisch an verschiedenen Stellen zur Bilanzierung benötigt. Daran schließt sich die Frage an, inwieweit solche Abgrenzungsposten auf die Steuerlatenzierungen durchschlagen.

Einen besonderen Leckerbissen aus dem IFRS-Bilanzierungsschatz liefert in der Rubrik „Kompaktwissen“ der Beitrag von Jens Freiberg zur Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten mit dem fair value. Der Herausgeber kann nur dringend die intensive Lektüre dieser drei Seiten anregen.

Beste Grüße

Wolf-Dieter Hoffmann

Fundstelle(n):
PiR 1/2014 Seite 1
NWB XAAAE-52008