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Die „erste Tätigkeitsstätte“ – gesetzliche Definition und Sonderfälle
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-51932 Einer der zentralen Punkte der ab geltenden Neuregelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die künftig an die Stelle der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte tritt.
Ausführlicher Beitrag s..
[i]Höchstens eine erste Tätigkeitsstätte je DienstverhältnisDer Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens noch eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen kann demgegenüber auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben (je Dienstverhältnis jedoch höchstens eine). [i]PrüfschemaDie Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen durch den Arbeitgeber. Sind solche Festlegungen nicht vorhanden oder nicht eindeutig, werden zukünftig hilfsweise quantitative Kriterien herangezogen. Voraussetzung ist zudem, dass der Arbeitnehmer an der Tätigkeitsstätte dauerhaft tätig werden soll. Für die Praxis empfiehlt sich folgendes Prüfschema:
Tätigwerden an einer Tätigkeitsstätte, d. h. an einer
ortsfesten betrieblichen Einrichtung des
Arbeitgebers,
verbundenen Unternehmens oder Dritten (Kunden...