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Bankrecht | Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Der BGH hat die Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen gegenüber Verbrauchern bestätigt. Der klagende Verbraucherschutzverband nimmt die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern in Anspruch: „Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15 €“. Nach Auffassung des BGH wird die Klausel den Vorgaben des § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB nicht gerecht, wonach das Entgelt für die Nacherstellung von Kontoauszügen u. a. an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet sein muss. Die beklagte Bank hatte vorgetragen, für die Nacherstellung von Kontoauszügen, die in mehr als 80 % der Fälle Vorgänge beträfen, die bis zu sechs Monate zurückreichten, fielen aufgrund der internen Gestaltung der elektronischen Date...