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Versicherungsvertragsrecht | Freie Anwaltswahl kontra Anwaltsempfehlung
Der Versicherungsnehmer einer Rechtschutzversicherung ist berechtigt, den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen (§ 127 Abs. 1 Satz 1 VVG). Diese zwingende Vorschrift (§ 129 VVG) wird ergänzt durch das berufsrechtlich normierte Recht der freien Anwaltswahl (§ 3 Abs. 3 BRAO). Finanzielle Anreize eines Versicherers, einen bestimmten Anwalt zu wählen, verstoßen nicht gegen dieses Recht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Anwalts beim Versicherungsnehmer bleibt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird. Im entschiedenen Fall hatte eine Rechtsanwaltskammer eine Rechtsschutzversicherung erfolgreich auf Unterlassung der Verwendung von Bestimmungen in den Versicherungsbeding...