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Körperschaftsteuer; | Sonderzahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und den Gesellschafter-Geschäftsführern klar und eindeutig geregelt, dass Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) ,,freiwillig'' und ,,ohne jeden zukünftigen Rechtsanspruch'' erfolgen, und wird in jedem Jahr erneut darüber befunden, ob eine Sonderzahlung erfolgen soll, fehlt es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung für die jeweils vor dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Sonderzahlungen liegenden Zeiträume. Gegen die Behandlung derartiger Sonderzahlungen als vGA kann dann auch nicht eingewandt werden, dass durch die wiederholte Leistung von Sonderzahlungen an die Geschäftsführer eine betriebliche Übung entstanden sei (