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Lexikon vom

Kontrakt

Roland Ronig

Der Kontrakt ist ein alternativer Begriff für einen Vertrag oder für eine verbindliche Abmachung. Er ist eine – meist in Schriftform verfasste – Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, und in der Regel besteht ein solcher Vertrag aus verschiedenen Klauseln, in denen festgelegt sind: