Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon vom

Kombi-Rente

Roland Ronig

Die Kombi-Rente ist eine kreditfinanzierte Privatrente, die langfristig der Altersvorsorge dient und bereits vorzeitig Steuern sparen soll. Deutsche sowie ausländische Versicherungsgesellschaften haben bis zur Einführung der Abgeltungsteuer kreditfinanzierte Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag angeboten, bei denen die Rentenzahlungen sofort begannen. Der Versicherungsnehmer erwarb durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente. Die Einmalzahlung wurde größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hatte i. d. R. eine feste Laufzeit von acht bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist konnte kürzer sein. Häufig wurde für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung sollte dann in diesen Fällen durch eine separat abgeschlossene Lebensversicherung oder einen Investmentplan erfolgen. Die Laufzeit dieser Kapitalanlagen entsprach deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wurden Lebensversicherung oder Investmentplan gegen Einmalbetrag abgeschlossen, der dann wie schon die Rente selbst fremdfinanziert wird.