Börsentransaktionen werden auch als Kassageschäfte in Wertpapieren oder Devisen bezeichnet, da eine sofortige oder ganz kurzfristige Erfüllung (Lieferung, Abnahme und Bezahlung) zwingend ist. Es sind echte Liefergeschäfte, bei denen die Vereinbarung einer späteren Lieferzeit fehlt Bei Kassageschäften in Wertpapieren hat die Zahlung des Kaufpreises bei der Erfüllung durch Lieferung innerhalb kurzer Zeit zu erfolgen. Als kurze Zeit gilt in Deutschland der zweite Börsentag nach dem Abschluss des Geschäftes. Wird diese zweitägige Erfüllungsfrist durch Feiertage unterbrochen, werden diese bei der Fristermittlung nicht mitgerechnet. Unter Händlern ist auch die Erfüllung am Abschlusstag möglich (same-day-settlement). Eine spätere Lieferung wird als Termingeschäft definiert.
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