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Lexikon vom

Genossenschaftsanteile

Roland Ronig

Eine Genossenschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft können laufend neue Anteile ausgegeben werden. Die Genossenschaft fördert ein gemeinsames Ziel aller Mitglieder. Neben natürlichen Personen können auch Firmen, Vereine und Körperschaften Mitglied einer Genossenschaftsbank werden. Vor diesem Hintergrund gibt es Geschäftsanteile, mit denen sich ein Mitglied an einem Genossenschaftsinstitut (Volks-, Sparda-, Raiffeisenbank) beteiligt. In Deutschland sind mehr als die Hälfte der Kunden einer Volks- und Raiffeisenbank Mitglied ihres Instituts. Genossenschaftsanteile bieten ohne Kursrisiko hohe Erträge. Für Kauf, Verkauf und Verwahrung fallen meist keine Kosten an.