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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 27

Aufbewahrungsfristen: Hinweise für eine rechtssichere Archivierung

Das sollten Ihre Mandanten beachten

Jana Krok, LL.B.

Jeder Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, geschäftliche Unterlagen aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus dem Handels- und Steuerrecht und betragen sechs oder zehn Jahre. Auch aus anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht oder dem Produkthaftungsgesetz lassen sich Aufbewahrungsfristen herleiten. Die langen Aufbewahrungsfristen standen Ende 2012 in der Kritik und sollten im Zuge des Jahressteuergesetzes 2013 verkürzt werden. Die geplante Reduzierung der Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre und weniger ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Ein Grund dafür ist, dass es der Bundesrat bisher für falsch hält, die Dauer der Aufbewahrung zu verringern. Die Aufbewahrungsfrist sollte seiner Meinung nach mindestens so lange dauern wie die längste Festsetzungsfrist der Finanzverwaltung, um umfangreiche Steuerschätzungen zu vermeiden. Da der einberufene Vermittlungsausschuss bislang auch keiner Verkürzung zugestimmt hat, müssen die Geschäftsunterlagen weiterhin sechs oder zehn Jahre verwahrt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick und gibt Hinweise für eine rechtssichere Archivierung der Unterlagen. Die Übersicht „Aufbewahrungsfris...

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