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NWB BB 1/2014 S. 5

GKV: Elektronische Gesundheitskarte ist ab 2014 Pflicht

Ab Januar 2014 müssen Patienten die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch vorlegen. Die Krankenkassen geben die elektronische Gesundheitskarte, die die alte Krankenversicherungskarte ablöst, bereits seit 2011 aus.

Wer noch keine Karte hat, muss sich umgehend mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Passfoto einreichen, denn die alte Krankenversicherungskarte ist ab 2014 ungültig.

Wichtig

Wer die Karte vergisst, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Ohne elektronische Gesundheitskarte stellt der Arzt eine private Rechnung. Die Kosten werden von den Kassen nur erstattet, wenn die Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals vorliegt.

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