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Die Vereinbarung fester Stundensätze
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-51349 Steuerberater treffen immer häufiger mit ihren Mandanten Stundensatzvereinbarungen. Die Zeitgebühr selbst ist in § 13 StBVV geregelt. Danach beträgt der Rahmen für die angefangene halbe Stunde 30–70 €. Diese Vorschrift ist anzuwenden, wenn die Gebührenordnung dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen. Selbst wenn der Gegenstandswert ermittelt werden kann, darf die Zeitgebühr nicht für Tätigkeiten nach § 23 StBVV, für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und in gerichtlichen oder anderen Verfahren verwendet werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Honorarvereinbarungen nach StBVV
[i]Honorarvereinbarungen nach §§ 4, 14 StBVVEine Honorarvereinbarung ist nach der StBVV für eine Pauschalhonorarvereinbarung sowie eine höhere Vergütung möglich. Eine Pauschalvergütung kann für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten schriftlich vereinbart werden (§ 14 StBVV). Diese Vorschrift dient der einfacheren Abrechnungsmöglichkeit, ein Wechsel von Wert- auf Zeitgebühr ist möglich. Im Ergebnis entsteht hier eine Gebühr nach angemessenen durchschnittlichen Beträgen. Nach § 4 StBVV können höhere V...