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Zeitraum für die Berücksichtigung wertaufhellender Ereignisse
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-51356 Die Frage, ob und in welchem Umfang Sachverhalte, welche erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wurden, bei der Aufstellung (durch die gesetzlichen Vertreter) bzw. der Erstellung (durch den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) des Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen oder können, ist bislang nicht eindeutig zu beantworten. Die inhomogenen, seitens der Fachliteratur, Rechtsprechung und Facharbeit des IDW vertretenen Auffassungen zum Zeitraum der Wertaufhellung stellen den mit der Jahresabschlusserstellung Beschäftigten zum Teil vor unlösbare Konflikte.
Ausführlicher Beitrag s..
Verschiedene Auffassungen zum Wertaufhellungszeitraum
[i]BFH: begrenzt auf Tag der gesetzlichen AufstellungsfristNach Auffassung des BFH (zuletzt mit NWB SAAAE-30134) endet der Wertaufhellungszeitraum mit dem Tag der gesetzlichen Aufstellungsfristen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften umfasst der Wertaufhellungszeitraum damit die ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres oder später aufzustellen, wenn die...