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Bewertung | BMF-Schreiben zur Bewertung einer lebenslänglichen Leistung oder Nutzung
Das die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab zu berechnen ist.
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamts ermittelt und mit (BStBl 2012 I S. 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.