„Viele Gründe, sich auf ein NWB-Jahr 2014 zu freuen!“
Überraschungen zu Weihnachten
Damit dürfte der Fiskus nicht gerechnet haben: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs gewährt einer Erbin vorläufigen Rechtsschutz, weil beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren () zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des seit 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes anhängig ist. Es liege – so die obersten Finanzrichter – ein berechtigtes Interesse vor, da die Erbin mangels Erwerbs liquider Mittel zur Entrichtung der festgesetzten Erbschaftsteuer hätte eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Vermögensgegenstände veräußern oder belasten müssen. Mit dieser Entscheidung bricht der II. Senat mit seiner bisherigen Rechtsprechung und dürfte damit auch so manche Planungen der Länderfinanzminister zum Erbschaftsteueraufkommen zunichte gemacht haben.
Keine Überraschung ist hingegen die Tatsache, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden dem Flächenschlüssel Vorrang vor dem Umsatzschlüssel einräumen darf. Dies hatte der Europäische Gerichtshof schon Ende letzten Jahres bestätigt. Überraschend ist indes die geringe Bedeutung, die der Bundesfinanzhof in seiner aktuellen Nachfolgeentscheidung der Aussage des Europäischen Gerichtshofs beimisst, der Umsatzschlüssel sei gleichwohl anzuwenden, soweit er zu präziseren Ergebnissen führt. Mit guten Argumenten hatte Schneider in dargelegt, warum in der Regel der Umsatzschlüssel und nicht der Flächenschlüssel der sachlich richtige Maßstab ist. Im Urteilsfall sprachen sich die Richter des V. Senats hingegen für den Flächenschlüssel aus. Zu Recht? Scholz analysiert auf Seite 4096 die Entscheidung.
In der nächsten NWB-Ausgabe, die als Doppelnummer 1-2/2014 am erscheinen wird, startet unsere Aufsatzreihe zum neuen Reisekostenrecht 2014. Ebenfalls im Januar werden wir über das aktuelle BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag und über die ertragsteuerrechtlichen Änderungen durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz berichten. Ende Januar erhalten Sie als Beilage zur NWB das Faltblatt „Grenzwerte & Pauschalen 2014“. Um Ihnen verlässliche Werte an die Hand geben zu können, muss hier noch die Verabschiedung des Gesetzes zur Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mitte Januar abgewartet werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Beitragssatz von 18,9 % in der allgemeinen Rentenversicherung und von 25,1 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung beibehalten wird. Anfang Februar dann erwartet Sie unser NWB-Schwerpunktheft zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG. Und den NWB-Ausgaben 13, 26, 39 und 51/2014 wird unsere Beilage „Infos für Steuerfachangestellte“ beiliegen. Viele Gründe also, sich auf ein NWB-Jahr 2014 zu freuen!
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 4089
JAAAE-51353