Beim Zwischengewinn handelt es sich um einen speziellen Begriff aus dem Bereich der Besteuerung von Investmentfonds, der für Jahre bis 2017 von Bedeutung ist. Der Zwischengewinn ist mit den Stückzinsen bei Anleihen vergleichbar und das Entgelt für die dem Anteilsinhaber während seiner Besitzzeit noch nicht zugeflossenen oder als zugeflossen geltenden Zinserträge des Investmentvermögens nach § 1 Abs. 4 InvStG. Der Zwischengewinn wird für die Besteuerung nach § 20 EStG sowie für die Bemessung der Abgeltungsteuer herangezogen, wenn Investmentanteile zwischen zwei Ausschüttungsterminen veräußert werden. Er dient außerdem zur Einnahmeberechnung bei thesaurierenden Fonds. Ein negativer Zwischengewinn darf nicht ausgewiesen werden.