Bei Vorabausschüttungen/-dividenden handelt es sich um Gewinnausschüttungen von (Aktien-)Kapitalgesellschaften, die vor Erstellung der Bilanz teilweise – im oder nach Abschluss des Wirtschaftsjahres – auf den voraussichtlichen Gewinn erfolgen. Für deutsche Aktiengesellschaften ist eine Vorabausschüttung auf den voraussichtlichen Gewinn erst nach Abschluss der Geschäftsjahres möglich, § 59 AktG. Ausländische AG hingegen schütten oftmals einen Teil ihrer Erträge bereits vor Abschluss ihres Geschäftsjahres, beispielsweise im Herbst, aus. Insbesondere niederländische Firmen zahlen ihren Aktionären schon im laufenden Geschäftsjahr eine Vorabausschüttung und deuten damit vielfach bereits die Gewinnaussichten an.