Generell weiß bei Inhaberaktien die AG nicht, wer ihre Besitzer sind, denn die Aktionäre bleiben anonym. Manche Aktiengesellschaften möchten jedoch aus diversen statistischen oder praktischen Gründen Name, Adresse und Beruf ihrer Aktionäre wissen. Sie geben Namensaktien heraus. Dann wird ihnen im Gegensatz zu einer Inhaberaktien beim Aktienkauf der Name des Erwerbers der Gesellschaft mitgeteilt und in das Aktionärsbuch eingetragen. Bei der Unterform der vinkulierten Namensaktie darf die Gesellschaft kontrollieren, wer ihre Aktien kauft, sich also am eigenen Unternehmen beteiligen will und mit welchem Anteil. Die AG darf sogar den Erwerb einem kaufbereiten Investor verbieten, was allerdings im Börsenalltag selten vorkommt.