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Lexikon vom

Erstattungszinsen

Roland Ronig

Ein Steuerguthaben verzinst das Finanzamt nach Ablauf von 15 Monaten mit einem jährlichen Zinssatz von 6 %. Diese Erstattungszinsen gem. § 233a AO gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierzu zählen die Erstattungszinsen nicht nur aus der Einkommensteuer, sondern auch die aus anderen Steuerarten. Maßgebend ist durch das Zuflussprinzip stets das Jahr, in dem die Beträge überwiesen werden (§ 11 Abs. 1 EStG).