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Lexikon vom

Devisentermingeschäfte

Roland Ronig

Devisentermingeschäfte können die Verpflichtung der Vertragsparteien zum Gegenstand haben, zwei vereinbarte Währungsbeträge zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Terminkurs auszutauschen. Es sind in der Regel Geschäfte mit ausländischen Währungen auf Termin. Dabei spekuliert der Anleger auf einen Gewinn in Form von Kursdifferenzen einer Währung im Vergleich zu einer Gegenwährung. Es handelt sich mehr um Spekulation mit Wettcharakter, sofern kein Absicherungsgeschäft vorliegt.