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Lexikon vom

Call-Option (Kaufoption)

Roland Ronig

Im engeren Sinne erwirbt der Käufer bei einer Kaufoption (Call) in einem Optionsgeschäft (Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber oder Stillhalter) gegen Bezahlung einer Prämie das Recht, nicht aber die Pflicht, eine bestimmte Anzahl zum Optionshandel zugelassener Basiswerte am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option zum vereinbarten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen (Kaufoption oder Call) – im Gegensatz zur Verkaufsoption oder Put. Der Wert des Calls steigt gleichzeitig mit dem Kurs des zugrunde liegenden Bezugswerts an.