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Der vorsorgliche Verzicht auf die Steuerbefreiung – BMF-Schreiben zur Option bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen
Anmerkung zu /12/10002
Mit hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass eine Option zur Umsatzsteuer, die lediglich für den Fall abgegeben wurde, dass die angenommene rechtliche Einordnung als Geschäftsveräußerung im Ganzen sich später als unzutreffend herausstellt, bereits als mit Vertragsschluss wirksam gilt, wenn sie im Übrigen unbedingt und im notariellen Kaufvertrag erklärt wurde.
A. Hintergrund und Praxisproblem
In der Praxis ist die Beurteilung, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) vorliegt oder nicht, regelmäßig nur mit erheblichen Schwierigkeiten zu beurteilen. Dies betrifft den Verkauf von vermieteten Immobilien, von gesellschaftsrechtlichen Anteilen oder sogar ganzen Unternehmen(steilen). Das Vorliegen der durch die Rechtsprechung herausgebildeten Voraussetzungen führt zur Nichtsteuerbarkeit der Transaktion als Geschäftsveräußerung im Ganzen oder zu einem steuerbaren Umsatz. Es besteht kein Wahlrecht für die Parteien.
Dabei ist die zutreffende Einordnung gerade bei Immobilienübertragungen oder der Übertragung von gesellschaftsrechtlichen Anteilen besonders wichtig, da diese Umsätze grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sin...