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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 46/13

Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte ab dem 01.01.2011 nicht die erhöhten Beiträge für seine private Krankenversicherung übernommen und für den Bewilligungsabschnitt vom 01.05.2011 bis zum 30.04.2012 nur noch Kosten in Höhe des ermäßigten Basistarifs übernommen hat. Er begehrt die vollständige Übernahme der Kosten für seine private Kranken- und Pflegeversicherung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-51174

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.11.2013 - L 9 SO 46/13

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