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Anforderungen und Verfahren der Stichprobeninventur
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Obwohl der Einsatz von Stichprobenverfahren bei einer Inventur seit 1977 gesetzlich zugelassen ist, hat die Stichprobeninventur in der mittelständisch geprägten Wirtschaft bisher noch keine große Verbreitung gefunden. Durch eine Stichprobeninventur kann dem gesetzlichen Erfordernis bezüglich Inventur und Inventar mit wesentlich geringeren Kosten als bei einer Vollerhebung Rechnung getragen werden. Die Durchführung einer ordnungsmäßigen Stichprobeninventur setzt voraus, dass die Anwendungsvoraussetzungen beachtet werden.