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Aktivierung von Internetauftritten in Handels- und Steuerbilanz
[i]infoCenter, Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG) NWB RAAAB-05671 Eine Internetpräsenz gehört für Unternehmen heutzutage nicht mehr nur zum „guten Ton“, sondern ist vielmehr integraler Bestandteil für die Anwerbung von und Kommunikation mit Kunden sowie Unternehmenspartnern geworden. Der Beitrag zeigt auf, welche Voraussetzungen an eine Aktivierung von Internetauftritten als Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut gestellt werden und wie diese handels- sowie steuerbilanziell abzubilden sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]AktivierungsvoraussetzungenEntscheidend für die Aktivierung eines Internetauftritts ist, ob er als Vermögensgegenstand oder Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist (abstrakte Aktivierungsfähigkeit). Aufgrund der fehlenden physischen Substanz könnte eine Berücksichtigung als immaterielles Gut in Betracht kommen. Wird dies bejaht, ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Aktivierung nach der handels- und steuerrechtlichen Gesetzgebung zulässig ist (konkrete Aktivierungsfähigkeit).
[i]Literaturmeinung In der Literatur besteht weitgehend Konsens, dass ein Internetauftritt einen immateriellen Vermögensgegenstand bzw. ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellen kann. Zwar wird zum Teil etwa hinsichtlich der konkreten Verk...