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Lexikon vom 15.02.2017

Abgesetzte Bestände

Roland Ronig

(Teil-)Bestände von girosammelverwahrten inländischen Aktien können als sogenannte „abgesetzte Bestände“ behandelt werden, um die Abstandnahme vom Steuerabzug in den Fällen der Schachtelbeteiligung nach § 43b EStG zu gewährleisten. Diese Möglichkeit haben Kunden von bei Clearstream verwahrten Aktienbeständen. Die abgesetzten Bestände werden auf einem besonderen Unterkonto verbucht und der Kunde erhält über die Absetzung eine Anzeige.