Tarifrecht: Tarifierung von Druckerpatronen mit Chip und
mechanischen Teilen einer Tintenpumpe
Leitsatz
Eine Tintenkartusche, die zum Einsatz in einem Drucker bestimmt
ist, in die kein Druckkopf integriert ist und die über
einen Chip verfügt, mit dem Daten im Zusammenhang mit der
in der Kartusche befindlichen Tinte an die im Drucker befindliche
Steuereinheit übermittelt werden, um die Druckqualität
zu optimieren, und die darüber hinaus noch mechanische
Teile zum Pumpen der Tinte beinhaltet, ist in Anwendung der Allgemeinen
Vorschrift 3 b als Tinte in die Unterposition 3215 9000 90 und nicht
als Teil für einen Drucker in die Unterposition 8443 9990
einzureihen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAE-51005
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.09.2013 - 4 K 162/12
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