Vorsteuerabzug eines Rennfahrers aus dem Erwerb eines Wohnmobils
Leitsatz
1. Ein Rennfahrer ist zum Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten für ein Wohnmobil berechtigt, wenn er es für Zwecke einer
nachhaltigen und gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeit bezogen hat.
2. Dies ist nur dann der Fall, wenn er Leistungen in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Rennfahrer gegen Entgelt i. S.
v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG ausführt oder damit rechnen konnte, solche auszuführen. Letzteres ist nicht der Fall, wenn nicht
absehbar ist, dass er in naher Zukunft Einnahmen aus Werbeverträgen oder Sponsorengeldern und damit steuerpflichtige Umsätze
aus einer selbstständigen Tätigkeit als Rennfahrer erzielen werde können.