Übertragung eines Kommanditanteils auf eine Kapitalgesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die KG selbst ist, führt zur
Anteilsvereinigung in der Hand des einzigen weiteren Kommanditisten
Leitsatz
1. Die Übertragung von 42 % der Anteile an einer grundbesitzenden KG von einem fremden Dritten auf eine GmbH, deren alleinige
Gesellschafterin wiederum die KG selbst ist, führt zur Vereinigung der Anteile der KG in der Hand des weiteren, zu 58 % beteiligten
Kommanditisten der KG und unterliegt nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
2. Eine mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft ist möglich, wenn keine weitere Person neben dem beherrschenden
Gesellschafter mittelbar oder unmittelbar an der Personengesellschaft beteiligt ist.
3. Auch ein Rückerwerb unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 17 DStRE 2014 S. 819 Nr. 13 EFG 2014 S. 221 Nr. 3 UVR 2014 S. 138 Nr. 5 Ubg 2014 S. 545 Nr. 8 ZAAAE-50983
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.10.2013 - 11 K 4248/10
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