Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 23.7.2013 VIII R 32/11, BBK 24/2013 S. 1171

Steuerrecht | Abweichende Angaben in Steuer- und Feststellungserklärung als Steuerverkürzung

Eine leichtfertige Steuerverkürzung liegt nach dem BFH vor, wenn der Steuerpflichtige in der Gewinnfeststellungserklärung für seine Personengesellschaft den Gewinn und seinen Gewinnanteil zwar in der zutreffenden Höhe erklärt, in seiner Einkommensteuererklärung aber dann zu seinen Gunsten hiervon abweicht. Folge: Die [i]Längere Festsetzungsfrist Festsetzungsverjährung verlängert sich von vier auf fünf Jahre .

Im Streitfall erklärte ein Ehepaar, das eine gemeinsame Arztpraxis betrieb, in der Gewinnfeststellungserklärung einen Gewinn von 446.000 DM, den es jedem Ehegatten zu 1/2 (= 223.000 DM) zuordnete. In seiner ESt-Erklärung gab das Ehepaar aber den Gewinnanteil der Ehefrau nur mit 111.500 DM, also nur zur Hälfte an. Das FA übernahm im ESt-Bescheid diese Angaben und setzte die ESt zu niedrig fes...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen