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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 14

APAK und PCAOB – drei weitere Jahre zusammen

Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation von Prüferaufsichten

RA Dr. Philipp Fölsing

Die APAK und der PCAOB verlängerten jüngst um drei Jahre ihre Kooperationsvereinbarung über gemeinsame Qualitätskontrollen und den gegenseitigen Austausch der Arbeitspapiere und anderer vertraulicher Prüfungsunterlagen . Anders als die APAK steht jedoch die EU-Kommission gemeinsamen Qualitätskontrollen skeptisch gegenüber. Nach ihrem Beschluss vom sollen US-Inspektionen auf europäischem Hoheitsgebiet nur noch im Ausnahmefall stattfinden und zwar lediglich dann, wenn sie auch wirklich erforderlich sind . Für die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen allerdings ist die Anerkennung von europäischen Wirtschaftsprüfertestaten in den USA essentiell. Deshalb stellt sich die Frage, wie weit die EU-Kommission überhaupt die Zusammenarbeit der europäischen Prüferaufsichten mit dem PCAOB reglementieren sollte. Vor allem aber ist zu untersuchen, wer darüber entscheiden soll, wann gemeinsame Untersuchungen i. S. der EU-Kommission erforderlich sind: Die EU-Kommission, der PCAOB, dessen Hauptinteresse die Integrität der US-Kapitalmärkte ist, oder die jeweilige europäische Prüferaufsicht, die das Berufsgeheimnis der Wirtschaftsprüfer in ihrem Land schützen...

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APAK und PCAOB – drei weitere Jahre zusammen

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