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E-Bilanz – keine zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung
Mit Meldung vom weist die WPK auf die im Jahr 2014 erstmals bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestimmter Steuerpflichtiger an die Finanzbehörden hin. Nach Ansicht der WPK sind mit dieser elektronischen Übermittlungspflicht für die Abschlussprüfer der betroffenen Unternehmen aber keine zusätzlichen Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung verbunden. Die Meldung ist abrufbar unter der Adresse http://bit.ly/1aRzLh3.