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Sozialversicherungsrecht | Rente wegen Erwerbsminderung bei drohender häufiger Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Versicherter aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu bestreiten, hat er Anspruch auf eine Rente wegen (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Dabei kommt es nicht darauf an, ob aufgrund von „Krankheit oder Behinderung“ Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, d. h. ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, ist nicht schon allein deswegen erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer gearteten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist. Lediglich dann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbri...