NWB Nr. 51 vom Seite 4009

„Die Vollmachtsdatenbank startet 2014“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Von der VaSt über die VDB zu GINSTER

2014 startet die Finanzverwaltung ihr Projekt „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt). Ab April – so der Plan – wird dann im ElsterOnline-Portal eine neue Software zur Verfügung gestellt werden. Die neue Software ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, die bereits für ihn bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form vorliegenden Veranlagungsdaten in die entsprechenden Zeilen der Erklärung zu übernehmen. Derzeit sind das insbesondere die Basisdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Religionszugehörigkeit. Aber auch die Lohnsteuerdaten, die Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen liegen vor. Die Richtigkeit der Daten zu prüfen, liegt allerdings weiterhin im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen. Noch ist die „vorausgefüllte Steuererklärung“ daher eher eine Ausfüllhilfe. Das soll sich aber bald ändern – so steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag. Dort ist auf Seite 90 zu lesen: „Wir werden eine vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 einführen. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll die vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden.“

Der Zugriff auf die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten ist auch für Steuerberater interessant. Allerdings benötigen sie, um die hinterlegten Daten abrufen zu dürfen, die Vollmacht des Mandanten. Und hier kommt jetzt die von den Steuerberaterkammern errichtete Vollmachtsdatenbank (VDB) ins Spiel. Sie ist eine Art „Berechtigungsmanagement“ für den Datenzugriff und gewährleistet, dass nur zugelassene Steuerberater zugreifen und das auch nur bei Vorliegen einer Vollmacht des betreffenden Mandanten („Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“, Muster aufrufbar in der NWB Datenbank unter NWB OAAAE-37827). Auf ihrer Website www.bstbk.de unter Themen/Vollmachtsdatenbank erklärt die Bundessteuerberaterkammer ausführlich, welche Vorbereitungen getroffen werden müssen, um mit Hilfe der Vollmachtsdatenbank ab 2014 die Daten für die „vorausgefüllte Steuererklärung“ von der Finanzverwaltung abrufen zu können. Die Vollmachtsdatenbank ist ein Serviceangebot der Kammern. Alternativ bietet auch die Finanzverwaltung den Steuerberatern Zugriffsmöglichkeiten auf die Mandantendaten. Zu nennen sind hier das eUnlock- und das Freischaltcode-Verfahren.

Für 2015 plant die Finanzverwaltung den nächsten Schritt. Dann soll GINSTER eingeführt werden – quasi die Stammdatenbank der Finanzverwaltung. GINSTER steht für Grundinformationsdienst Steuer und verwaltet die Stammdaten für alle Steuerpflichtigen für die Nutzung in anderen Verfahren. Damit könnte dann auch die Vollmachtsdatenbank weiter an Wert gewinnen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 4009
NWB NAAAE-50880