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Track 11 | Fremdvergleich: Keine überhöhten Anforderungen an Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen
Zwei wichtige Klarstellungen zu Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen hat der BFH getroffen. Danach ist zum einen die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig. Zudem steht es der Annahme, dass ein Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt worden ist, grundsätzlich nicht entgegen, wenn der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige unbezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus leistet.
Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofs zu Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen. Der BFH hat die Maßstäbe präzisiert, die beim Fremdvergleich zu beachten sind.
Erfreulich ist: Die Intensität der Prüfung hängt auch davon ab, aus welchem Grund ein Vertrag geschlossen wurde. Hätte der Steuerpflichtige ohne die Beschäftigung seines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müssen, ist der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen.
Mindestens genauso wichtig ist aber die folgende Klarstellung: Ob ein naher Angehöriger unbezahlte Mehrarbeit leistet, ist für die steuerliche Beurteilung nicht von wesentlicher B...