Keine doppelte Berücksichtigung von sog. "Altverlusten" aus privaten Veräußerungsgeschäften aufgrund des Systemwechsels vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer
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Ist aus verfassungsrechtlichen Gründen und zur folgerichtigen Umsetzung des Wechsels vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungsteuer eine Berücksichtigung von auf den festgestellten „Altverlusten“ aus privaten Veräußerungsgeschäften in doppelter Höhe bei der Veranlagung des Jahres 2010 geboten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAE-50595