Rechtsanwaltskosten als Folgekosten einer privat motivierten Straftat
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Ist der Abzug von Rechtsverteidigungskosten (Rechtsberatungs- und Prozesskosten einschließlich Nebenkosten) als Folgekosten einer privat motivierten Straftat vom Abzug als (vorweggenommene) Werbungskosten bzw. als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
JAAAE-50582