Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt
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Stellen Aufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung, die näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-50580