Nichtberücksichtigung neuer Tatsachen bei Erlass eines Änderungsbescheids wegen Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken im Massenrechtsbehelfsverfahren - Mustereinspruch II
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Sind in den Fällen der sog. Massenrechtsbehelfsverfahren die Ermittlungspflichten des Finanzamts auf den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag begrenzt, sodass anderweitige Tatsachen weiterhin neu i.S. des § 173 AO bleiben können?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAE-50563