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Zehn Jahre Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise – Eine Bestandsaufnahme
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 830Als Reaktion auf das wohl meist beachtete BFH Urteil in Verrechnungspreisfragen vom - IR 103/00 hat der Gesetzgeber im Jahr 2003 die gesteigerten Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO eingeführt. Das Urteil hatte die Frage zum Gegenstand inwieweit der Steuerpflichtige verpflichtet war, eine Dokumentation für Verrechnungspreise zu erstellen. In der Folge wurde zudem im Jahr 2004 die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung als Rechtsverordnung verabschiedet sowie das BMF-Schreiben zu den Verwaltungsgrundsätzen-Verfahren im April 2005 veröffentlicht. Nunmehr zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des § 90 Abs. 3 AO untersucht unser Top-Beitrag wie die Umsetzung der Dokumentationspflichten in der Praxis funktioniert.
I. Hintergrund und Bedeutung der Aufzeichnungspflichten
[i]Kontinuierlicher Anstieg der Betriebsprüfungen für Verrechnungspreise Die dem folgende Einführung des § 90 Abs. 3 AO hat zu einer kompletten Veränderung der damaligen Verrechnungspreislandschaft geführt. Von diesem Zeitpunkt an wurde eine umfassende Regelungsdichte auf dem Gebiet der Verrechnungspreise international wie national begründet. Diese in Betriebsprüfungen abfragbaren Regelungen haben zu einem Anstieg dieser in der Praxis geführt.
II. Verwertbarkeit von Verrechnungspreisaufzeichnungen
[i]Unverwertbarkeit als Problem in Betriebsprüfungen Die Betrie...