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IWB Nr. 23 vom Seite 861

Freibetrag des § 16 Abs. 1 ErbStG gilt auch für Drittstaatsangehörige

, Welte

Dr. Klaus von Brocke

[i]EuGH, Urteil vom 17. 10. 2013 -Rs. C-181/12, Welte NWB EAAAE-50293Mit seinem Urteil in der Rs. Welte hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass nationale Regelungen zur Erbschaftsbesteuerung, die in Drittstaaten ansässige Steuerpflichtige gegenüber in EU-Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen diskriminieren, gegen die in Art. 56 EG und 58 EG (jetzt Art. 63 AEUV und Art. 65 AEUV) kodifizierte Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen (, Welte). Damit hat der EuGH seine bisherige Rechtsprechung (s. u. a. NWB UAAAC-93783, Eckelkamp; NWB OAAAD-42479, Mattner; , C-25/10 NWB VAAAD-61717, Missionswerk Werner Heukelbach) im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von nationalen erbschaftsteuerlichen Regelungen mit der europäischen Grundfreiheit auf freien Kapitalverkehr (Art. 56 EG und 58 EG) nicht nur fortgeführt, sondern auf Drittstaatenfälle konsequent erweitert.

I. Sachverhalt und Problemstellung

[i]Besteuerung der Erbschaft in DeutschlandIm Ausgangssachverhalt ging es um die Steuerfolgen einer Erbschaft eines in der Schweiz ansässigen Erben und deren Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 und Art. 58 E...

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