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PiR Nr. 12 vom Seite 381

Höhere Marktpreise in der Bilanz?

Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Traditionell werden Marktpreise bilanziell nur ausgewiesen, wenn der Marktpreis die Anschaffungskosten unterschreitet (lower of cost or market). Die IFRS brechen zunehmend mit dieser bewährten Rechtstradition (mark to market).

Contra

Seit der Aktiennovelle von 1884 gelten in Deutschland das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip als Leitplanken der Bilanzierung. Ursächlich hierfür waren die negativen Erfahrungen aus der Gründerkrise, in der die Überbewertung von Vermögensgegenständen und die Ausschüttung von „fiktiven„ Gewinnen in den Augen des damaligen Gesetzgebers ein zentrales Problem darstellte (vgl. Haaker/Velte, ZUG 2013 S. 73-104). Der BilMoG-Gesetzgeber brach 2009 trotz einer analogen Kritik an der Zeitbewertung hinsichtlich der destabilisierenden Wirkung im Rahmen der Finanzkrise mit dieser bewährten Rechtstradition. Ausgerechnet Kreditinstitute müssen seither nach dem Vorbild der IFRS den handelsrechtlichen Handelsbestand an Finanzinstrumenten zum fair value bewerten, wobei das nachfolgend verdeutlichte Problem besteht (vgl. Jessen/Haaker, DStR 2009 S. 503):

Beispiel

Eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft verfügt über ein...

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