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Rechte und Pflichten bei Prüfungen durch die Steuerfahndung
Das BMF hat sein Merkblatt zu den Rechten und Pflichten von Stpfl. bei Prüfungen durch die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO neu gefasst ( NWB EAAAE-48998).
Nach den Bestimmungen der AO sind Stpfl. zur Mitwirkung bei der Ermittlung ihrer steuerlichen Verhältnisse verpflichtet (§§ 90 Abs. 1 Satz 1 und 200 Abs. 1 Satz 1 AO). Sie haben die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden sind zur Einsicht und Prüfung vorzulegen und die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen zu geben. Sind diese Unterlagen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, kann Einsicht in die gespeicherten Daten genommen und das Datenverarbeitung...