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Ansässigkeit, Abkommensberechtigung und Schachtelprivilegierung einer US-amerikanischen „S-Corporation“ nach Maßgabe des DBA-USA 1989/2008
(1) Für die Beurteilung, ob eine „Gesellschaft“ i. S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1989 vorliegt, ist die Rechtsordnung des Quellenstaats maßgeblich. Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts, in den USA als sog. S-Corporation nicht mit der dortigen Corporate Tax besteuert zu werden, ändert aus deutscher Sicht nichts an der Einordnung als juristische Person (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 39/07 NWB PAAAC-97810, BStBl 2009 II S. 234 = Kurzinfo StuB 2008 S. 973 NWB OAAAD-01421). (2) Eine sog. S-Corporation, welche in den USA infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, gilt nach Art. 1 Abs. 7 DBA-USA 1989/2008 insoweit als eine in den USA abkommensberechtigte Person, als die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger b...BStBl 2009 II S. 234