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Dokumentationspflichten für die Bildung von Rückstellungen für Nachbetreuungsaufwand
(1) Zu den Voraussetzungen der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. (2) Die sog. Nachbetreuungsverpflichtung bei Versicherungsverträgen ist gem. nrkr. Urteil des NWB XAAAE-44845 (BFH-Az.: X B 142/12) eine Sachleistungsverpflichtung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG, die mit den Einzelkosten und den Gemeinkosten zu bewerten ist. (3) Abzustellen ist auf die Anzahl der Versicherungsverträge, für die nur künftige Betreuungsleistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu erbringen sind, für die aber kein weiteres Entgelt beansprucht werden kann. (4) Werbeleistungen mit dem Ziel, Kunden zu neuen Vertragsabschlüssen zu veranlassen, sind nicht rückstellbar (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG).