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Einkommensteuer | Beerdigungskosten sind keine zwangsläufigen außergewöhnlichen Belastungen
Beerdigungskosten sind beim Erben keine außergewöhnliche Belastung, wenn er sie aus dem Nachlass decken kann, so das . Zwar seien Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen entstehen, grds. außergewöhnlich. Die Verpflichtung des Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten gem. § 1968 BGB sei jedoch keine persönliche Verpflichtung des Erben, sondern eine Nachlassverbindlichkeit. Nimmt der Erbe die Erbschaft an, beruhe die Verpflichtung auf dem von ihm selbst gesetzten Rechtsgrund und sei deshalb nicht zwangsläufig i. S. von § 33 Abs. 2 EStG. Als ein die Zwangsläufigkeit begründender rechtlicher Grund komme nur eine rechtliche Verpflichtung in Betracht, die der Steuerpflichtige nicht selbst gesetzt hat, so da...